Massagen am Arbeitsplatz
Sie möchten Ihren Mitarbeitern etwas zurück geben?
Betriebliche Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG).
Betriebliche Gesundheitsförderungen sind nicht nur Steuerlich von Interesse.
Motivierte Mitarbeiter, die weniger Schmerzen haben und
Stressabbau sind nur einige Positive "Nebenwirkungen" einer Massage am Arbeitsplatz.
Bei Fragen sprechen Sie mich gerne an !
Oder fragen Sie Ihren Steuerberater....
(Mindestanzahl 5 Personen)
Angebote für Ihr Unternehmen können Sie gerne anfragen!